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Steuern

Bei Fragen der steuerlichen Aspekte sollte - aufgrund individueller und persönlicher Anforderungen des Betreibers - ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Steuern

Die Erträge sind als Gewerbeeinnahmen zu versteuern. Hierüber ist das Finanzamt zu infomieren. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich. Für Landwirte und Gewerbetreibende wird ein Nebengewerbe angemeldet.

Ausgaben wie Finanzierungs- und Betriebskosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Wir empfehlen die Regelbesteuerung (=vorsteuerabzugsfähig). Die anfallende Umsatzsteuer (bei der Investition) wird vom Finanzamt zurückerstattet. Vom Energieversorger werden die Vergütungssätze zuzüglich der Umsatzsteuer, welche Sie ans Finanzamt abführen müssen, gezahlt. Die Kleinunternehmerregelung ist bei der Photovoltaik nicht von Vorteil.

Eine Photovoltaik-Anlage wird lt. AfA Tabelle über 20 Jahre abgeschrieben. Neben der degressiven und linearen Abschreibung sind auch Sonderabschreibungen möglich.

Bei einem Leasing gelten die Leasingraten als Ausgaben. Eine Abschreibung ist nicht möglich. Die Anlage ist somit bereits nach Ende der Leasinglaufzeit vollständig "abgeschrieben".

Ab einem Gewinn von 24.500,- Euro pro Jahr sind Gewerbesteuern zu zahlen. Dies entspricht, bei linearer Abschreibung und den üblichen Konditionen, einer Anlagenleistung von ca. 100 kWp und trifft somit für die meisten Betreiber nicht zu.

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